Seit dem 1. Januar 2009 besteht die Ausweispflicht für Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden.
In der Energieeinsparverordung 2009 (EnEv 2009) werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum „Energieausweis“ festgelegt. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hatte als Prototyp zunächst den Begriff „Energiepass“ geprägt, heute spricht man jedoch vom Energieausweis.
Das betreffende Gebäude wird anhand seiner Außenhülle (Wände, Fenster, Dach) und der betreffenden Dämmwerte untersucht und mit modernster Software analysiert. Die vorhandenen Parameter der Heizung fließen in das Ergebnis mit ein.
Sie erhalten einen Energieausweis mit Einordnung Ihres Gebäudes in ein farbiges Balkendiagramm, welches auch Vergleichswerte anderer Gebäude aufzeigt. Somit ist schnell ablesbar, ob sich alles im grünen Bereich befindet oder ob Sanierungsbedarf besteht. Mindestens 2 Modernisierungsvarianten werden vorgeschlagen. Es gibt zwei unterschiedliche Ausweistypen den Verbrauchspass und den Bedarfspass.
Sollten Sanierungen bereits geplant sein, so empfiehlt sich eine energieberatung (vor-ort-beratung), die sogar staatlich durch dasBAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert wird. Hierbei sind detailliertere Aussagen über die Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen möglich.
Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre. Der Ausweis kann nur für gesamte Gebäude nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden.
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