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ausweistypen

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Ausstellung eines Energieausweises.

 1.    Energieverbrauchsausweis

  • es müssen Unterlagen über den Energieverbrauch der letzten 3 Heizperioden vorliegen, sowie Angaben über die Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und die Gebäudehülle gemacht werden
  • bei der Berechnung können Leerstände herausgerechnet werden
  • es werden pauschalisierte Parameter für die Analyse angenommen
  • der Verbrauchsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • Baugenehmigung vor 1.11.1978 und Dämmung nach Standard WSchVO 1978
  • Baugenehmigung nach 1.11.1978
  • Mehrfamilienhaus mit 5 oder mehr Wohneinheiten

Der Vorteil des Energieverbrauchsausweises liegt darin, dass er schnell zu berechnen ist und daher  preisgünstig erstellt werden kann. Gleichzeitig ist dieses aber auch nachteilig, da die Aussagekraft für den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes nicht so hoch ist und ein detailliert berechneter Energiebedarfsausweis ein viel reelleres Ergebnis liefert.

Sie können die Unterlagen für den Energieverbrauchsausweis selbst zusammenstellen und in unser Formular hier eintragen. Wenn Sie uns dieses Dokument vollständig ausgefüllt zurücksenden, können wir für Sie den Verbrauchsausweis günstig erstellen. Gerne übernehmen aber auch wir diese Arbeit für Sie. Kontakt

 2.    Energiebedarfsausweis

  • detaillierte Gebäudeaufnahme (Wände, Fenster, Dach, Heizung,…)
  • computergestützte Errechnung des nutzerunabhängigen Energiebedarfs
  • Vorgaben der Parameterberechnung nach EnEV 2009
  • Der Bedarfsausweis kann ausgestellt werden, wenn:
    • die Baugenehmigung vor dem 1.11.1978 ausgestellt worden ist
    • es sich um ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 Wohneinheiten handelt
  • vorliegen sollten die kompletten aktuellen Baupläne, das letzte Schornsteinfegerprotokoll, die Rechnungen aller bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

Der Vorteil dieser Berechnungsart ist die sehr detaillierte Berücksichtigung der Gebäudehülle und der Heiztechnik. In den meisten Fällen muss das Gebäude vom Energieberater begangen werden. Daher ist die Aussagekraft dieses Ausweises sehr viel genauer als die des Verbrauchsausweises.

Beide Ausweisarten enthalten mind. 2 Modernisierungsvorschläge und sind 10 Jahre gültig.

TIPP:  Bei der vom BAFA mit ca. 300 € geförderten „Vor-Ort-Beratung“ ist der Energiebedarfsausweis schon kostenlos enthalten.

Preise

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