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Um Fördermittel oder Kredite von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu erhalten ist ein Gutachten von einem von der KfW zugelassenen Sachverständigen erforderlich. Dieser muss den zu erwartenden Energiestandard nach der Sanierung errechnen und bestätigen. Dazu ist eine genaue Aufnahme aller Gebäudedaten sowie die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nach den baulichen und finanziellen Möglichkeiten notwendig, falls dieses noch nicht durchgeführt worden ist.  Liegen bereits Angebote von Handwerkern vor, so können diese in die Berechnung mit einbezogen werden.

Es gibt verschiedene Programme zum „energieeffizienten Sanieren“ und die Sonderförderung (bis 2000 €) zur qualifizierten Baubegleitung. Zinsverbilligte Kredite bis 75.000 € pro Wohneinheit oder Zuschüsse bis zu 15.000 € pro Wohneinheit sind möglich für 1-2-Familienhäuser bei denen der Bauantrag vor 1.1.1995 gestellt worden ist.

Wir sind von der KfW zugelassene Sachverständige und übernehmen gerne für Sie alle KfW-Gutachten.

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